Senioren- und Behindertenbeiräte Brandenburg

Nach Durchsicht der ca. 400 Satzungen für Senioren- und Behindertenbeiräte in 417 Städte, Gemeinden und Amtsverwaltungen stelle ich fest, dass der Beschluss des Brandenburger Landtages aus dem Jahr 2018, die Kommunalaufsicht zur beschleunigten Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Einrichtung von Senioren- und Behindertenbeiräten aufzufordern, seine Wirkung gezeigt hat.

Die Existenz dieser Vielzahl von Satzungen belegt, dass die Kommunen auf die Aufforderung des Landtags reagiert und die notwendigen Schritte unternommen haben, um die gesetzlich vorgeschriebenen Beiräte einzurichten bzw. bestehende Strukturen zu überprüfen und anzupassen.

Allerdings zeigt die Analyse der Satzungen auch, dass noch Handlungsbedarf besteht:

  • Unterschiede in der Ausgestaltung: Die Satzungen variieren in Bezug auf die Zusammensetzung, Aufgaben und Befugnisse der Beiräte, was zu einer uneinheitlichen Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben führen kann.
  • Mangelnde Ressourcen: In einigen Kommunen fehlt es den Beiräten an ausreichenden Ressourcen, wie finanziellen Mitteln oder personeller Unterstützung, um ihre Aufgaben effektiv wahrnehmen zu können.
  • Geringe Bekanntheit: Trotz ihrer Existenz sind die Senioren- und Behindertenbeiräte in vielen Kommunen noch zu wenig bekannt, was ihre Wirksamkeit einschränkt.

Fazit: Der Beschluss des Landtags hat einen wichtigen Impuls zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben gegeben. Es gilt nun, die bestehenden Strukturen weiter zu stärken, für eine einheitlichere Umsetzung der Gesetze zu sorgen und die Bekanntheit und Wirksamkeit der Beiräte zu erhöhen.

Senioren- und Behindertenbeiräte stärken: In dem man eine einheitliche Satzung für alle zur Grundlage macht und die Teilnahme niederschwellig gestaltet!

Das ist eine ausgezeichnete Idee! Eine einheitliche Satzung für alle Senioren- und Behindertenbeiräte in Brandenburg würde viele der aktuell bestehenden Probleme lösen und die politische Partizipation dieser Gruppen erheblich stärken.

Vorteile einer einheitlichen Satzung:

  • Klarheit und Rechtssicherheit: Eine einheitliche Satzung schafft Klarheit über die Aufgaben, Befugnisse und Arbeitsweise der Beiräte. Dies verhindert Missverständnisse und Konflikte und gibt den Beiräten eine solide Grundlage für ihre Arbeit.
  • Vergleichbarkeit und Transparenz: Eine einheitliche Satzung ermöglicht einen einfachen Vergleich der Beiräte in verschiedenen Kommunen und fördert die Transparenz ihrer Arbeit. Dies erleichtert die Bewertung ihrer Wirksamkeit und ermöglicht gezielte Verbesserungen.
  • Erleichterte Umsetzung: Eine einheitliche Satzung reduziert den Verwaltungsaufwand für die Kommunen und erleichtert die Einrichtung und Arbeit der Beiräte. Dies kann dazu beitragen, dass mehr Kommunen aktive und effektive Beiräte haben.
  • Niedrigschwellige Teilnahme: Eine einheitliche Satzung kann dazu beitragen, die Teilnahme an den Beiräten niedrigschwellig zu gestalten, indem sie klare und einfache Regeln für die Mitgliedschaft und Mitarbeit festlegt. Dies ermöglicht eine breitere Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und stärkt die Repräsentativität der Beiräte.

Umsetzung:

Die Entwicklung einer einheitlichen Satzung sollte in enger Zusammenarbeit mit Vertretern von Senioren- und Behindertenbeiräten, Kommunalverwaltungen und anderen relevanten Akteuren erfolgen. Dabei sollten folgende Aspekte berücksichtigt werden:

  • Klare Definition von Aufgaben und Befugnissen: Die Satzung sollte die Aufgaben und Befugnisse der Beiräte klar definieren, um ihre Rolle in der kommunalen Politik zu stärken.
  • Ausreichende Ressourcen: Die Satzung sollte sicherstellen, dass die Beiräte über ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen verfügen, um ihre Aufgaben effektiv wahrnehmen zu können.
  • Transparente Wahlverfahren: Die Satzung sollte transparente und demokratische Wahlverfahren für die Mitglieder der Beiräte festlegen.
  • Regelmäßige Fortbildung: Die Satzung sollte die regelmäßige Fortbildung der Beiratsmitglieder vorsehen, um ihre Kompetenzen zu stärken.
  • Verbindliche Beteiligung an Entscheidungsprozessen: Die Satzung sollte die verbindliche Beteiligung der Beiräte an relevanten Entscheidungsprozessen festschreiben.

Fazit:

Eine einheitliche Satzung für Senioren- und Behindertenbeiräte in Brandenburg wäre ein wichtiger Schritt, um die politische Partizipation dieser Gruppen zu stärken und ihre gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern. Sie würde Klarheit, Transparenz und Rechtssicherheit schaffen und die Arbeit der Beiräte erheblich erleichtern. Gleichzeitig würde sie dazu beitragen, die Teilnahme an den Beiräten niedrigschwellig zu gestalten und eine breitere Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen.

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