Bericht an die Umweltkommission:
Internalisierung von Entsorgungskosten in die Produktkalkulation
Datum: 17. Oktober 2024
An: Umweltkommission des Deutschen Bundestages
Betreff: Gesetzesentwurf zur Internalisierung von Entsorgungskosten in die Produktkalkulation
1. Einleitung
Die zunehmende Umweltbelastung durch Produktion und Konsum erfordert innovative Ansätze zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Abfallvermeidung. Ein Schlüsselinstrument hierfür ist die Internalisierung der Entsorgungskosten in die Produktkalkulation. Die Welt versinkt im Müll! Mikroplastik vergiftet unser Grundwasser, unsere Meere verschmutzen und wertvolle Ressourcen werden verschwendet. Die zunehmende Umweltbelastung durch Produktion und Konsum erfordert ein entschiedenes Handeln! Lasst uns gemeinsam innovative Ansätze entwickeln, um die Kreislaufwirtschaft zu fördern und Abfall zu vermeiden. Ein wichtiger Schritt ist die Internalisierung der Entsorgungskosten in die Produktkalkulation. Nur wenn Hersteller und Verbraucher die wahren Kosten ihrer Entscheidungen kennen, können wir eine nachhaltige Zukunft gestalten!
2. Problemstellung
Derzeit werden die Kosten für die Entsorgung von Produkten größtenteils über Steuern und Gebühren finanziert, die von der Allgemeinheit getragen werden. Dieses System benachteiligt umweltbewusste Hersteller und Verbraucher und setzt keine ausreichenden Anreize für die Entwicklung langlebiger und leicht recycelbarer Produkte. Die Folge sind steigende Müllberge und eine zunehmende Belastung der Umwelt.
3. Lösungsansatz
Der vorliegende Gesetzesentwurf zielt darauf ab, die Entsorgungskosten von Produkten in die Produktkalkulation zu integrieren und somit im Verkaufspreis abzubilden. Dies soll durch eine Erweiterung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) erreicht werden.
4. Gesetzesentwurf
Ergänzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)
§ [neue Nummer] Internalisierung von Entsorgungskosten
- Hersteller sind verpflichtet, die Kosten für die Entsorgung ihrer Produkte zu ermitteln und in die Produktkalkulation einzubeziehen.
Die Entsorgungskosten umfassen alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Sammlung, dem Transport, der Behandlung und der Entsorgung der Produkte anfallen, einschließlich der Kosten für eine nachhaltige Verpackung.
- Die Entsorgungskosten sind nach dem Stand der Technik zu ermitteln und zu dokumentieren.
Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung nähere Bestimmungen zur Ermittlung der Entsorgungskosten zu erlassen, insbesondere zur Berücksichtigung von Produktgruppen, Materialarten und Recyclingquoten.
- Die Hersteller haben die Entsorgungskosten in den Verkaufspreis der Produkte einzubeziehen.
Die Entsorgungskosten dürfen nicht als separate Position auf der Rechnung ausgewiesen werden.
- Die zuständigen Behörden sind befugt, die Einhaltung dieser Vorschrift zu
überwachen und Verstöße zu ahnden.
5. Vorteile des Gesetzes
Gerechtere Kostenverteilung:
- Verursacher tragen die Kosten ihrer Produkte.
Umweltbewusstsein:
- Hersteller und Verbraucher werden für die Umweltauswirkungen sensibilisiert.
Anreize für Innovation:
- Hersteller werden motiviert, langlebige und recyclingfähige Produkte zu entwickeln.
Reduzierung der Steuerlast:
- Die Allgemeinheit wird entlastet.
Förderung der Kreislaufwirtschaft:
- Der Ressourcenverbrauch wird reduziert und die Abfallmenge minimiert.
6. Empfehlungen
EU-weite Harmonisierung:
- Um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, sollte eine EU-weite Harmonisierung der Regelungen angestrebt werden.
Begleitmaßnahmen:
- Das Gesetz sollte durch flankierende Maßnahmen unterstützt werden, wie z. B. Förderprogramme für nachhaltige Produkte, Informationskampagnen für Verbraucher und die Stärkung von Pfandsystemen.
7. Erforderliche Daten und Analysen
Um die Umweltkommission bei der Prüfung des Gesetzesentwurfes umfassend zu informieren, sind detaillierte Daten und Analysen erforderlich. Wir empfehlen daher die Beauftragung folgender Fachbereiche:
Fachbereich Kreislaufwirtschaft:
Erstellung einer detaillierten Kostenkalkulation für die Entsorgung verschiedener Produktgruppen (z.B. Elektrogeräte, Verpackungen, Batterien, Textilien).
Die Kalkulation soll die Kosten für Sammlung, Transport, Sortierung, Aufbereitung und Verwertung bzw. Beseitigung der Abfälle berücksichtigen.
Als Datenbasis sollen repräsentative Studien, branchenspezifische Daten und Expertenmeinungen herangezogen werden.
Fachbereich Internationales Recht:
Durchführung einer vergleichenden Analyse bestehender Regelungen zur Internalisierung von Entsorgungskosten in anderen Ländern (z.B. Österreich, Frankreich, Schweden).
Die Analyse soll die jeweiligen Gesetzestexte, die Umsetzung in der Praxis und die erzielten Effekte untersuchen.
Fachbereich EU-Recht:
Erstellung eines unabhängigen Rechtsgutachtens zur Vereinbarkeit des Gesetzesentwurfes mit dem EU-Recht, insbesondere mit den Grundfreiheiten des Binnenmarktes.
Das Gutachten soll mögliche Wettbewerbsverzerrungen prüfen und gegebenenfalls Anpassungsbedarf aufzeigen.
8. Nächste Schritte
Wir bitten die Umweltkommission, die Beauftragung der oben genannten Fachbereiche mit der Erstellung der erforderlichen Daten und Analysen zu veranlassen, nach Vorliegen der erforderlichen Informationen den Gesetzesentwurf zu prüfen und die notwendigen Schritte zur Umsetzung einzuleiten.
Dazu gehört insbesondere:
Die Einholung von Stellungnahmen relevanter Akteure (Herstellerverbände, Verbraucherorganisationen, Umweltverbände).
Die Beratung des Gesetzesentwurfes in den zuständigen Ausschüssen des Bundestages.
Die Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag.
Mit der Umsetzung dieses Gesetzes leistet Deutschland einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und zum Schutz der Umwelt.
Aufgabenliste:
Beauftragung der Fachbereiche zur Erstellung der erforderlichen Daten und Analysen:
- Fachbereich Kreislaufwirtschaft:
- Kostenkalkulation für Produktgruppen
Fachbereich Internationales Recht:
- Vergleichende Analyse bestehender Regelungen Fachbereich EU-Recht:
- Gutachten zur EU-rechtlichen Vereinbarkeit