Entsorgungskosten in die Produktkalkulation

Bericht an die Umweltkommission:

Internalisierung von Entsorgungskosten in die Produktkalkulation

Datum: 17. Oktober 2024

An: Umweltkommission des Deutschen Bundestages

Betreff: Gesetzesentwurf zur Internalisierung von Entsorgungskosten in die Produktkalkulation

1. Einleitung

Die zunehmende Umweltbelastung durch Produktion und Konsum erfordert innovative Ansätze zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Abfallvermeidung. Ein Schlüsselinstrument hierfür ist die Internalisierung der Entsorgungskosten in die Produktkalkulation. Die Welt versinkt im Müll! Mikroplastik  vergiftet  unser  Grundwasser,  unsere  Meere  verschmutzen  und  wertvolle  Ressourcen  werden  verschwendet. Die  zunehmende  Umweltbelastung  durch  Produktion  und  Konsum  erfordert  ein  entschiedenes  Handeln!  Lasst  uns  gemeinsam  innovative  Ansätze  entwickeln,  um  die  Kreislaufwirtschaft  zu  fördern  und  Abfall  zu  vermeiden. Ein  wichtiger  Schritt  ist  die  Internalisierung  der  Entsorgungskosten  in  die  Produktkalkulation. Nur  wenn  Hersteller  und  Verbraucher  die  wahren  Kosten  ihrer  Entscheidungen  kennen,  können  wir  eine  nachhaltige  Zukunft  gestalten!

2. Problemstellung

Derzeit werden die Kosten für die Entsorgung von Produkten größtenteils über Steuern und Gebühren finanziert, die von der Allgemeinheit getragen werden. Dieses System benachteiligt umweltbewusste Hersteller und Verbraucher und setzt keine ausreichenden Anreize für die Entwicklung langlebiger und leicht recycelbarer Produkte. Die Folge sind steigende Müllberge und eine zunehmende Belastung der Umwelt.

3. Lösungsansatz

Der vorliegende Gesetzesentwurf zielt darauf ab, die Entsorgungskosten von Produkten in die Produktkalkulation zu integrieren und somit im Verkaufspreis abzubilden. Dies soll durch eine Erweiterung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) erreicht werden.

4. Gesetzesentwurf

Ergänzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)

§ [neue Nummer] Internalisierung von Entsorgungskosten

  • Hersteller sind verpflichtet, die Kosten für die Entsorgung ihrer Produkte zu ermitteln und in die Produktkalkulation einzubeziehen.

Die Entsorgungskosten umfassen alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Sammlung, dem Transport, der Behandlung und der Entsorgung der Produkte anfallen, einschließlich der Kosten für eine nachhaltige Verpackung.

  • Die Entsorgungskosten sind nach dem Stand der Technik zu ermitteln und zu dokumentieren.

Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung nähere Bestimmungen zur Ermittlung der Entsorgungskosten zu erlassen, insbesondere zur Berücksichtigung von Produktgruppen, Materialarten und Recyclingquoten.

  • Die Hersteller haben die Entsorgungskosten in den Verkaufspreis der Produkte einzubeziehen.

Die Entsorgungskosten dürfen nicht als separate Position auf der Rechnung ausgewiesen werden.

  • Die zuständigen Behörden sind befugt, die Einhaltung dieser Vorschrift zu

überwachen und Verstöße zu ahnden.

5. Vorteile des Gesetzes

Gerechtere Kostenverteilung:

  • Verursacher tragen die Kosten ihrer Produkte.

Umweltbewusstsein:

  • Hersteller und Verbraucher werden für die Umweltauswirkungen sensibilisiert.

Anreize für Innovation:

  • Hersteller werden motiviert, langlebige und recyclingfähige Produkte zu entwickeln.

Reduzierung der Steuerlast:

  • Die Allgemeinheit wird entlastet.

Förderung der Kreislaufwirtschaft:

  • Der Ressourcenverbrauch wird reduziert und die Abfallmenge minimiert.

6.  Empfehlungen

EU-weite Harmonisierung:

  • Um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, sollte eine EU-weite Harmonisierung der Regelungen angestrebt werden.

Begleitmaßnahmen:

  • Das Gesetz sollte durch flankierende Maßnahmen unterstützt werden, wie z. B. Förderprogramme für nachhaltige Produkte, Informationskampagnen für Verbraucher und die Stärkung von Pfandsystemen.

7.  Erforderliche Daten und Analysen

Um die Umweltkommission bei der Prüfung des Gesetzesentwurfes umfassend zu informieren, sind detaillierte Daten und Analysen erforderlich.  Wir empfehlen daher die Beauftragung folgender Fachbereiche:

Fachbereich Kreislaufwirtschaft:

Erstellung einer detaillierten Kostenkalkulation für die Entsorgung verschiedener Produktgruppen (z.B. Elektrogeräte, Verpackungen, Batterien, Textilien).

Die Kalkulation soll die Kosten für Sammlung, Transport, Sortierung, Aufbereitung und Verwertung bzw. Beseitigung der Abfälle berücksichtigen.

Als Datenbasis sollen repräsentative Studien, branchenspezifische Daten und Expertenmeinungen herangezogen werden.

Fachbereich Internationales Recht:

Durchführung einer vergleichenden Analyse bestehender Regelungen zur Internalisierung von Entsorgungskosten in anderen Ländern (z.B. Österreich, Frankreich, Schweden).

Die Analyse soll die jeweiligen Gesetzestexte, die Umsetzung in der Praxis und die erzielten Effekte untersuchen.

Fachbereich EU-Recht:

Erstellung eines unabhängigen Rechtsgutachtens zur Vereinbarkeit des Gesetzesentwurfes mit dem EU-Recht, insbesondere mit den Grundfreiheiten des Binnenmarktes.

Das Gutachten soll mögliche Wettbewerbsverzerrungen prüfen und gegebenenfalls Anpassungsbedarf aufzeigen.

8.  Nächste Schritte

Wir bitten die Umweltkommission, die Beauftragung der oben genannten Fachbereiche mit der Erstellung der erforderlichen Daten und Analysen zu veranlassen, nach Vorliegen der erforderlichen Informationen den Gesetzesentwurf zu prüfen und die notwendigen Schritte zur Umsetzung einzuleiten.

Dazu gehört insbesondere:

Die Einholung von Stellungnahmen relevanter Akteure (Herstellerverbände, Verbraucherorganisationen, Umweltverbände).

Die Beratung des Gesetzesentwurfes in den zuständigen Ausschüssen des Bundestages.

Die Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag.

Mit der Umsetzung dieses Gesetzes  leistet Deutschland einen wichtigen Beitrag zur  Förderung der Kreislaufwirtschaft und zum  Schutz der Umwelt.

Aufgabenliste:

Beauftragung der Fachbereiche zur Erstellung der erforderlichen Daten und Analysen:

  • Fachbereich Kreislaufwirtschaft:
  • Kostenkalkulation für Produktgruppen

Fachbereich Internationales Recht:

  • Vergleichende Analyse bestehender Regelungen Fachbereich EU-Recht:
  • Gutachten zur EU-rechtlichen Vereinbarkeit

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